AGB
§ 1 Geltungsbereich
- Unsere Verkaufsbedingungen gelten im Geschäftsverkehr mit Nichtverbrauchern ausschließlich, mit Verbrauchern, wenn dem kein zwingendes Recht entgegensteht. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.
- Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer.
- Es wird die Geltung deutschen Rechts vereinbart.
§ 2 Angebote,
Auftragsbestätigungen
und Lieferzeiten
- Unsere Angebote sind freibleibend.
- Alle Angaben, wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und Zeichnungen in Musterbüchern, Katalogen, Preislisten Dritter und sonstigen Drucksachen, soweit von uns verwendet, sind sie für uns unverbindlich.
- Ein Vertrag kommt erst mit einer in Schriftform gefassten Auftragsbestätigung von uns oder aber mit Ausführung der Leistung zustande. Mündliche Aufträge, Absprachen, Zusicherungen und dgl. bedürfen zur Rechtswirksamkeit ebenfalls unsere in Schriftform gefasste Bestätigung.
- Die in den Preislisten aufgeführten Verkaufspreise verstehen sich ohne gesetzlich gültige Mehrwertsteuer und gelten ab unserem Lager verladen, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Wir behalten uns das Recht vor, bei Aufträgen, insbesondere bei Sonderanfertigungen, die unter einer bestimmten Größenordnung liegen, aus Kostengründen abzulehnen bzw. dafür einen an- gemessenen Aufschlag in Rechnung zu stellen.
- Die von uns angebotenen Liefertermine sind unverbindlich. Höhere Gewalt, pandemische Lagen und daraus abgeleitete behördliche Einschränkungen oder andere unvorhersehbare Ereignisse, befreien uns als Lieferer mindestens für die Dauer deren Auswirkungen oder im Fall der Unmöglichkeit voll von unseren Lieferpflichten, wenn wir vorher alle zumutbaren Anstrengungen und Dispositionen unternommen haben, die Folgen der Lieferstörungen zu mindern oder zu beheben. Falls auf Grund der vorbezeichneten Umstände die Lieferung um mehr als 6 Wochen verzögert wird, steht beiden Vertragspartnern das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen sind beiderseits zu erstatten. Sobald eine Lieferbehinderung der genannten Art klar ersichtlich ist, müssen wir als Lieferer den Käufer hierüber unverzüglich benachrichtigen. Bezüglich einer Haftung für Verzugsschäden gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß § 9 entsprechend. Die Schadensersatzhaftung ist begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, sofern wir die Vertragsverletzung nicht vorsätzlich begangen haben.
- Weitergehende Ansprüche und die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleiben vorbehalten. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
- Teillieferungen sind ohne besondere Vereinbarung zulässig, sofern sie dem Käufer zumutbar sind. Sie gelten als selbständige Lieferungen. Die Wahl des Transportweges und der Transport- mittel bleibt uns als Lieferer vorbehalten. Abschlüsse mit vereinbarten Teillieferungen (Abrufaufträge) verpflichten den Käufer zur Abnahme der Teillieferungen in ungefähr gleichen Monatsraten, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Spätestens nach Ablauf von 6 Monaten ist bei Abrufaufträgen die jeweils offene Restmenge abzunehmen. Erfolgt dies nicht, gerät der Käufer auch ohne nochmaliges Leistungsangebot in Annahmeverzug.
§ 3 Preise
- Unsere Preise verstehen sich ab Lager ausschließlich Verpackung und Transport. Der Abzug von Skonto etc. bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
- Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird entsprechend der am Tag der Lieferung gültigen Höhe berechnet und in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
- Die Preise sind Festpreise für die Dauer von 2 Monaten bei Unternehmenskunden und 4 Monaten bei Verbrauchern ab Vertragsabschluss. Liegen zwischen Vertragsabschluss und vereinbarten Liefertermin mehr als 2 Monate bzw. 4 Monate bei Verbrauchern, behalten wir uns das Recht vor, die Preise angemessen nach Maßgabe unserer eigenen erhöhten Einkaufspreise zu ändern, wobei eine Gewinnausweitung nicht erfolgen darf. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des zunächst vereinbarten Kaufpreises, kann der Verbraucher vom Vertrag zurücktreten. Im kaufmännischen Verkehr ist eine Preisanpassung bis zur Höhe des üblichen Marktpreises möglich.
§ 4 Rücktritt
- Wir sind als Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat, – die vereinbarten Zahlungsziele länger als 21 Tage überzogen sind, – Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen trotz Mahnung nicht geleistet werden, – auf Grund eines von uns nicht zu vertretenden Umstandes ein eigener Einkauf des Kaufgegenstandes nicht vertragsgemäß möglich ist, – der Lieferung mit zumutbaren Aufwendungen nicht zu überwindende Leistungshindernisse entgegenstehen. Bei Verbrauchern ist der Rücktritt daran geknüpft, dass ein konkretes Deckungsgeschäft unmöglich ist.
- Wir werden den Käufer unverzüglich über den jeweiligen Grund informieren. Bereits geleistete Gegenleistungen des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Unser Recht zur Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes bleibt davon unberührt.
§ 5 Gefahrenübergang
- Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung von Liefergegenständen zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem die Ware von uns als Lieferer dem Frachtführer übergeben wird.
- Bei Gewichts- und Mengendifferenzen, die weder von uns als Lieferer noch vom Käufer zu vertreten sind, ist das Abgangsgewicht bzw. die Füllmenge maßgeblich, die im Versandlager des Lieferers festgestellt wurde.
§ 6 Zahlungsbedingungen
- Unsere Rechnungen werden bei Abholung oder Anlieferung der Ware durch uns sofort und ohne Abzug fällig, sofern keine Sondervereinbarungen bestehen.
- Bei Zielkäufen werden unsere Rechnungen innerhalb von 21 Tage ab Rechnungsdatum rein netto fällig, sofern keine Sondervereinbarungen bestehen.
- Der Käufer kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Käufer, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Käufer, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.
- Während des Verzuges ist die Geldschuld zu verzinsen. Der Zinssatz beträgt bei Verbrauchern 5 Prozent über dem Basiszinssatz und bei kaufmännischen Geschäften 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, wenn wir nicht aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen können. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
- Rechnungen gelten als anerkannt, wenn ihnen nicht innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum bei uns eingehend schriftlich widersprochen wurde, soweit wir auf diese Ausschlusswirkung schriftlich hingewiesen haben.
- Für Bestellungen des Käufers, welche eine auftragsbezogene Anfertigung voraussetzen, wird eine Anzahlung in Höhe von 50% verlangt, sofern keine Sondervereinbarung besteht.
- Eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder die Nichtzahlung fälliger Forderungen des Käufers berechtigt uns als Lieferer, vorbehaltlich sonstiger Rechte, die von uns noch nicht ausgeführten Aufträge nur Zug um Zug gegen Sofortbezahlung auszuführen oder vom Vertrag ganz zurückzutreten. § 4 Abs. 2 gilt entsprechend. Unter den gleichen Voraussetzungen werden unsere Zahlungsansprüche gegenüber dem Käufer, für alle bereits ausgeführten Geschäfte sofort zur Zahlung fällig. Dies gilt insbesondere auch bei Verzug der Erfüllung irgendwelcher Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber. Nach unserer Wahl können wir auch die auf Grundlage des verlängerten Eigentumsvorbehalt gemäß §7 abgetretenen Forderungen erfüllungshalber geltend machen oder die Rückgabe der im Besitz des Käufers befindlichen Liefergegenstände auf dessen Kosten verlangen.
- Gerät der Käufer in Verzug, entfallen alle nicht ausgezahlten vereinbarten Skonti und Boni für das Kalenderjahr. Im Falle eines Vertragsrücktrittes durch uns stehen uns Ansprüche wegen Nichterfüllung zu.
- Aufrechnungsrechte und die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
- Wir als Lieferer behalten uns das Eigentum am Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Käufer Kaufmann, behalten wir uns als Lieferer darüber hinaus das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollen Erfüllung sämtlicher uns gegenüber aus der gesamten Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche vor. Die Hereingabe von Sicherheiten gilt nicht als Erfüllung der Zahlungsverpflichtung und hebt den Eigentumsvorbehaltsanspruch nicht auf.
- Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern oder zu verarbeiten solange er berechtigt ist, Forderungen entsprechend Abs. 5 einzuziehen. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen des Liefergegenstandes sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf, der Verbindung oder der Verarbeitung des Liefergegenstandes oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich des Liefergegenstandes entstehende Forderung tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in Höhe unserer Faktura incl. MwSt. an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
- Im Falle der Verarbeitung der gelieferten Ware oder deren Verbindung mit fremdem Material, erwirken wir als Lieferer Miteigentum an der hergestellten neuen Sache in Höhe des Wertes des Liefergegenstandes. Für die Bewertung sind sowohl der Wert des Liefergegenstandes als auch der Wert der Verarbeitung maßgeblich. Der Käufer wird bei der Verarbeitung für uns tätig, ohne irgendwelche Ansprüche wegen der Verarbeitung gegen uns zu erheben. Sollten wir als Lieferer bei Verbindung mehrerer Sachen kein Miteigentum erwerben, überträgt der Käufer bereits jetzt an uns den nach § 7 Abs. 3 Satz 1 und 2 bestimmten Miteigentumsanteil bzw. ein darauf gerichtetes Anwartschaftsrecht.
- Wir haben das Recht, zur Absicherung unserer Ansprüche insbesondere auch der vorgenannten Ansprüche eine Sicherungsgrundschuld bis zur Höhe unserer Forderung mit Rang vor dem Rest an einem im Eigentum des Käufers stehenden Grundstück zu verlangen, soweit der Liefergegenstand zur Verbindung mit dem betreffenden Grundstück bestimmt ist oder als dessen Zubehör Verwendung finden soll.
- Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit teilweise freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderung um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
- Zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt, solange er sich mit Zahlungen uns gegenüber nicht in Verzug befindet. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Das Einzugsrecht des Käufers kann von uns jederzeit wiederrufen werden.
- Für den Fall, dass ein Anspruch von uns gegenüber dem Käufer überfällig ist, sind wir berechtigt hinsichtlich aller bestehenden Ansprüche angemessene Sicherheiten zu verlangen. Hierunter fallen insbesondere Sicherungsübereignung von Fahrzeugen, Baumaschinen und oder Sicherungsabtretungen von Forderungen, Lebensversicherungen und Wertpapierdepots.
§ 8 Gewährleistung
- Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung berechtigt. Beim Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Kunde berechtig eine Minderung geltend zu machen oder den Rücktritt zu erklären.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt für unternehmerische Kunden grundsätzlich ein Jahr.
- Handelt es sich um einen gebrauchten Gegenstand, dann sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, es sei denn es lägen eine arglistige Täuschung oder eine zugesicherte Eigenschaft vor. Ist der Kunde Verbraucher beträgt die Gewährleistung 1 Jahr.
- Der Lieferant haftet nicht für Schäden, die er, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden (auch wenn diese gewährleistungsbedingt sind) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Es wird darauf hingewiesen, dass Vorlieferanten keine Erfüllungsgehilfen des Verkäufers sind.
- Schäden, die durch Mängel an den gelieferten Waren verursacht werden, sind dem Verkäufer unverzüglich unter Angabe der verarbeiteten Ware anzuzeigen.
- Im kaufmännischen Rechtsverkehr ist der Käufer verpflichtet offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Kalendertagen schriftlich beim Verkäufer zu rügen. Der Kaufmann im Sinne des HGB muss seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen sein. Versteckte Mängel sind innerhalb von 5 Kalendertagen nach deren Feststellung schriftlich anzuzeigen. Transportschäden sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Handelsüblicher Bruch und Schwund können nicht beanstandet werden.
- Stellt der Käufer einen Mangel fest, darf er den Kaufgegenstand nicht bearbeiten, verarbeiten oder verkaufen etc. bis eine Beweissicherung mit dem Verkäufer oder ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren durchgeführt oder eine einvernehmliche Regelung mit dem Verkäufer getroffen wurde.
§ 9 Haftungsbegrenzung
- Unsere Haftung für Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche gemäß § 823 ff BGB ist nach Maßgabe der folgenden Ziffern eingeschränkt.
- Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen etc.
- Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit (aus welchen Rechtsgrund auch immer) ist ausgeschlossen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch für einfache Fahrlässigkeit.
- Eine Haftung für Beratungsleistungen, insbesondere im Hinblick auf die Be- und Verarbeitungen von Baustoffen, wird nur übernommen, wenn diese schriftlich erfolgte.
- Die Schadensersatzhaftung ist begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, sofern wir die Pflichtverletzung nicht vorsätzlich begangen haben.
- Schadensersatzansprüche für die Haftung nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
- Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle des Vorliegens einer Garantie oder der Übernahme einer Beschaffungsgarantie.
§ 10 Verpackung
Die Ware wird branchenüblich verpackt geliefert. Erfolgt die Lieferung in Leihemballagen, so sind diese innerhalb von 45 Tagen nach Erhalt der Lieferung vollständig entleert und in einwandfreiem Zustand frei an unser Lager zurückzusenden.
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Wenn der Käufer Vollkaufmann ist gilt:
– Gerichtsstand ist das Amts- und Landgericht Dresden
– Erfüllungsort für alle Lieferungen ist das Lager des Verkäufers, sofern in der Auftragsbestätigung nicht anders vereinbart wurde.
– Erfüllungsort für Verpflichtungen des Käufers ist der Sitz des Verkäufers.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung (z.B. Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung) verfahren wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Ihre für die Geschäftsentwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und für die Auftragsabwicklung im erforderlichen Umfang an von uns beauftragte Lieferanten und Dienstleister weiter gegeben. Im Rahmen des gesetzlichen Zulässigen und unter Berücksichtigung Ihrer jeweiligen schutzwürdigen Interessen an dem Ausschluss der Übermittlung oder Nutzung können wir zur Bonitäts- und Kreditprüfung während der Dauer der Kundenbeziehung Adress- und Bonitätsdaten ggf. an die SCHUFA oder andere Auskunfteien weitergeben.
- Nebenabreden, Zusicherungen, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.